Kundeninformation
Kundeninformation
gemäss Finanzdiensleitungsgesetz (FIDLEG)

Nahmani Grunder & Cie AG («Nahmani Grunder») ist ein führender unabhängiger Vermögensverwalter mit Standorten in Zürich und Genf.
Die vorliegenden Kundeninformationen können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die jeweils aktuelle und gültige Version ist immer abrufbar unter: www.nahmanigrunder.ch/de/client-information 

Für Fragen oder ergänzende Auskünfte stehen Ihnen unsere Kundenberater jederzeit zur Verfügung.
Tätigkeit und berücksichtigtes Marktangebot
Zu den Tätigkeiten, die unter das FIDLEG fallen, zählen insbesondere Vermögensverwaltungs- und verschiedene Beratungsdienstleistungen (Anlageberatung, Execution Only, etc.). Nahmani Grunder stellt den Kunden in diesen Bereichen ein umfassendes Marktangebot zur Verfügung; nähere Informationen zum Marktangebot erhalten Sie von unseren Kundenbetreuern. Alle Dienstleistungen sowie die entsprechenden Kosten und Risiken sind im jeweiligen Dienstleistungsvertrag mit den dazugehörigen Beilagen detailliert umschrieben.
Interessenkonflikte und wirtschaftliche Bindungen
Aufgrund des Angebots und der Tätigkeit von Nahmani Grunder können Interessenkonflikte entstehen, sowohl aufgrund wirtschaftlicher Bindungen mit Dritten als auch aufgrund der Beziehungen von Gruppengesellschaften untereinander. Nahmani Grunder achtet darauf, Interessenkonflikte so weit wie möglich auszuschliessen oder ansonsten offenzulegen. Dieses Ziel wird durch geeignete interne Weisungen und organisatorische Vorkehrungen im Zusammenhang mit Anlage- und Mitarbeitergeschäften sowie zur Einhaltung von Marktverhaltensregeln erreicht. Weitere Informationen stellt Ihnen Nahmani Grunder auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Aufsichtsstatus
Nahmani Grunder untersteht einer Bewilligungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, nach Artikel 5 Absatz 1 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG). Die Aufsicht über Nahmani Grunder wird durch die Aufsichtsorganisation AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft fürAufsicht, Clausiusstrasse 50, 8006 Zürich, wahrgenommen.
Ombudsstelle
Sollte es zu einem Konflikt kommen, können Sie sich an die folgende Ombudsstelle wenden. Diese Dienstleistung ist grundsätzlich kostenlos. Die Ombudsstelle wird versuchen, neutral und unabhängig eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.

OFS Ombud Finance Switzerland
10 rue du Conseil-Général
1205 Genf, Schweiz
Telefon: +41 22 808 04 51
contact@ombudfinance.ch
Risikoinformation
Informationen über die mit den Wertschriftenanlagen verbundenen Risiken entnehmen Sie den jeweiligen Dienstleistungsverträgen mit den dazugehörigen Beilagen. Zusätzlich verweisen wir auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten», die von der Schweizerischen Bankiervereinigung erstellt wurde und online verfügbar ist. 

Für Fragen und Ergänzungen oder für die Aushändigung einer gedruckten Ausgabe der vorerwähnten Broschüre wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater.
Kundensegmentierung
Das Finanzdienstleistungsgesetz unterteilt Kunden in Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden.

Der aufsichtsrechtliche Kundenschutz ist bei professionellen und institutionellen Kunden geringer als bei Privatkunden. Damit die Kunden von einem uneingeschränkten Dienstleistungsangebot und von einem umfassenden Angebot an Finanzinstrumenten profitieren können, offeriert Nahmani Grunder seine Dienstleistungen nur und ausschliesslich an professionelle und an institutionelle Kunden.

Vermögende Privatkunden können sich als professionelle Kunden einstufen lassen(„Opting-out“ zum professionellen Kunden). Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind und welche FIDLEG-Bestimmungen in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen, erfahren Sie von unseren Kundenberatern.
Kontakt- undNachrichtenlosigkeit (Nachrichtenlose Vermögen)
Der Kunde sorgt dafür, dass der Kontakt zum Vermögensverwalter nicht abbricht. Insbesondere stellt er sicher, dass der Vermögensverwalter über Adress- und Namensänderungen jeweils umgehend informiert wird und dass eine Vertrauensperson über die Beziehung mit dem Vermögensverwalter orientiert und gegebenenfalls bevollmächtigt wird. Kommt es zu einem Kontaktabbruch, so kann der Vermögensverwalter die Kosten für Adressnachforschungen wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von nachrichtenlosen Vermögenswerten dem Kunden weiterbelasten. Kontakt- und nachrichtenlose Geschäftsbeziehungen mit einem Null- oder Negativsaldo werden vom Vermögensverwalter aufgelöst. Weitere Informationen können der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden.